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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 1 AL 108/03   

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https://dejure.org/2004,17310
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 1 AL 108/03 (https://dejure.org/2004,17310)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.09.2004 - L 1 AL 108/03 (https://dejure.org/2004,17310)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. September 2004 - L 1 AL 108/03 (https://dejure.org/2004,17310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Eintritt einer Säumniszeit; Auslandsaufenthalt ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung; Erkennbarkeit der Notwendigkeit einer vorherigen Zustimmung für den Arbeitslosen; Verfügbarkeit des Arbeitslosen trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.04.1996 - 11 RAr 81/95

    Erteilung der Rechtsfolgenbelehrung bei Meldeaufforderung des Arbeitsamtes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 1 AL 108/03
    Wie das Bundessozialgericht bereits entschieden hat, ist die Ortsabwesenheit unter Verstoß gegen die Voraussetzungen des § 3 EAO kein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis (BSG SozR 3-4100 § 120 Nr. 1).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 29/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Ruhen - Säumniszeit - Meldepflicht - Warnfunktion - Bescheid

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 1 AL 108/03
    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die von der Beklagten überreichten Rechtsfolgenbelehrungen den Anforderungen des § 145 Abs. 1 und 2 SGB III genügen, dass beide Meldeaufforderungen dem Kläger rechtzeitig vor dem jeweiligen Meldetermin zugegangen sind und dass der Eintritt der durch das zweite Meldeversäumnis verlängerten Säumniszeit nicht die vorherige Feststellung des Eintritts der Säumniszeit von zwei Wochen nach § 145 Abs. 1 SGB III voraussetzt (BSG SozR 3-4100 § 120 Nr. 2).
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